Förderung

Innovative Wissenschaftskommunikation

search Thema: Innovative Projekte der Wissenschaftskommunikation im MINT-Bereich in Deutschland
groups Zielgruppe: Wissenschaftskommunikator:innen, Journalist:innen und Forschende im MINT-Bereich oder in der Wissenschaftskommunikation
warning Frühester Projektbeginn 8 Monate nach Antragstellung
Erwünschte Wirkung

Diese Innovationslinie fördert Projekte, die die Wissenschaftskommunikation im MINT-Bereich in Deutschland voranbringen, indem sie Neues wagen und über den Tellerrand schauen. Wir möchten Projekte unterstützen, die interdisziplinär aufgestellt sind und in Pionierarbeit neue Wege ausloten und diese, zum Beispiel durch gut aufgestellte Begleitforschung und Verbreitung der Ergebnisse, auch für andere zugänglich machen. Wir konzentrieren uns hierbei thematisch auf die Bereiche Wissenschaftsjournalismus, Public Engagement / gesellschaftliche Partizipation, Auf- und Ausbau von Kommunikationskompetenzen unter Forschenden und praxisorientierte Erforschung der Wissenschaftskommunikation.

Hintergrund

Wissenschaft durchdringt unser aller Leben. Um eine transparente und allen zugängliche Debatte zu fördern, unterstützt die Klaus Tschira Stiftung die Wissenschaftskommunikation von, aus und über die Wissenschaft. Wir konzentrieren uns auf die Kommunikation zur Grundlagenforschung und daraus hervorgehenden Technologien in den Naturwissenschaften, der Mathematik und der Informatik. Wir möchten die Wissenschaftskommunikation mit Öffentlichkeit, Medien und Entscheidungstragenden im deutschsprachigen Raum langfristig verbessern und Aktive innerhalb Europas vernetzen.

 

Ihr Weg zur Projektförderung in dieser Förderlinie

Eine Beschreibung unserer allgemeinen Antragskriterien und des Antragsprozesses finden Sie >hier<.

Bitte senden Sie Ihren vollständigen Kurzantrag (siehe unten) sowie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit (§58a AO oder §60a AO) oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (Freistellungsbescheid) an antrag@klaus-tschira-stiftung.de. Der Betreff Ihrer E-Mail sollte lauten: „Förderlinie: Innovative Wissenschaftskommunikation – Projektantrag: <Projekt-Kurztitel>“ lauten.

Mit Einreichung des Antrags stimmen Sie zu, dass wir Ihre personen- und antragsbezogenen Daten für die Bearbeitung des Antrags verarbeiten und speichern. Wir behalten uns vor, diese auch an externe Gutachtende weiterzuleiten. Die Klaus Tschira Stiftung gGmbH wird die hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit unseren >Datenschutzhinweisen< verwenden.

Kurzantrag für Projekte der Förderlinie Innovative Wissenschaftskommunikation

Ihr Kurzantrag umfasst maximal 5 Seiten (22.000 Zeichen) und gestaltet sich wie folgt:

  • Prägnanter Projektüberblick (max. 2.000 Zeichen):
    • Um was geht es?
    • Was sind die Ziele Ihres Projekts?
    • Wie sollen diese Ziele erreicht werden?
  • Factsheet (tabellarisch, max. 6.000 Zeichen): Projekttitel, Projektbeginn, Projektende, zu erwartende Gesamtkosten, detaillierter Budgetplan aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachmitteln sowie Overhead, Zukunftsvision für das Projekt nach Ablauf der Projektlaufzeit, Name der am Projekt beteiligten Institutionen, Adressdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, projektverantwortliche Person, Nennung weiterer Drittmittelgeber:innen (im Antrag befindlicher und/oder bereits bewilligter Mittel), sowie deren Bezug bzw. Abgrenzung zu den bei der Klaus Tschira Stiftung beantragten Mitteln.
  • Projektskizze (max. 12.000 Zeichen): Nennung der angestrebten Ergebnisse, Beschreibung der Projektpartnerinnen und –partner, Zielgruppendefinition, Forschungsfragen und Überblick der Methodik, Zeitplan inklusive Arbeitspakete mit Meilensteinen und Zuweisung der beteiligten Projektpartnerinnen und -partner, Pläne zur Verbreitung der Ergebnisse an I) Fachpublikum (open data / open science) und II) Öffentlichkeit.
  • Beschreibung der Evaluierung des Projekterfolges (max. 2.000 Zeichen): Was sind Ihre eigenen Erfolgsindikatoren und wie messen Sie diese?
  • Als Anhang: Nachweis der Gemeinnützigkeit (§58a AO oder §60a AO) oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (Freistellungsbescheid).

Darüber hinaus laden wir Sie ein, uns mögliche Gutachtende vorzuschlagen. Gerne können Sie uns auch mitteilen, wenn Sie einzelne Personen aufgrund möglicher Interessenskonflikte als Gutachtende ausschließen möchten.

Nach positiver Erstprüfung bitten wir Sie gegebenenfalls um einen Pitch oder einen Vollantrag. Bitte lassen Sie uns wissen, welche Variante Sie bevorzugen würden.

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