Die Höchstfördersummen für Projekte entnehmen Sie bitte den Informationen zu den jeweiligen Förderlinien.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie eine Frage? Dann sind Sie hier richtig! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Förderung.
Etwaige Einreichungsfristen für Förderanträge entnehmen Sie bitte den Informationen zu den jeweiligen Förderlinien.
Wir fördern interdisziplinäre innovative Grundlagenforschung in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie, auch mit Anteilen aus dem medizinischen Bereich. Der Schwerpunkt darf allerdings nicht in der medizinischen Forschung liegen. Entsprechend werden keine rein medizinischen Projekte oder klinische Studien gefördert.
Projektlaufzeiten richten sich nach dem Bedarf und müssen den Anforderungen und dem Umfang des Projekts entsprechen.
Ein Pitch ist ein virtueller Vortrag der Antragstellenden, in dem das Projekt anhand von Folien präsentiert wird. Teilnehmende sind Mitarbeitende der Klaus Tschira Stiftung sowie Gutachter:innen. Ein Pitch dauert ca. 60 Minuten (5 min Vorstellung, 30 min Projektvortrag, 20 min Q&A). Antragstellende erhalten rechtzeitig alle relevanten Informationen per Email.
Informationen hierzu finden Sie unter >Infos für Antragstellende<.
Personen mit einem Doktortitel (PhD oder einem gleichwertigen Abschluss), die über eine bestehende oder zeitnah geplante institutionelle Anbindung verfügen, sind berechtigt, sich zu bewerben.
Anträge werden nach Ablauf der Einreichungsfrist bearbeitet. Die Dauer bis zur Bewilligung bzw. zum Projektstart variiert je nach Projektinhalt, dessen Komplexität sowie den internen Abstimmungsprozessen.
Ja, eine parallele Bewerbung bei anderen Förderern ist erlaubt. Antragstellende sollten dies jedoch im Rahmen der Antragstellung offenlegen.
Ja, eine parallele Förderung durch andere Fördergeber ist möglich. Diese Förderer sollten jedoch bereits bei der Antragstellung benannt werden. Zudem ist es wichtig, die KTS darüber zu informieren, welche spezifischen Bereiche des Projekts durch andere Förderer abgedeckt werden und zu erläutern, wieso Teile des Projektes über die KTS gefördert werden sollen.
In den Förderlinien sind die zuständigen Förderreferent:innen aufgeführt, die Ihnen gerne bei inhaltlichen Fragen weiterhelfen. Für administrative Anliegen steht Ihnen unser Postfach antrag@klaus-tschira-stiftung.de zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie hier >Team – Klaus Tschira Stiftung< eine Übersicht unseres Teams.
Thema | Kontakt |
Mittelabrufplan | KTS.fibu@kta.email |
Mittelanforderung | mittelanforderung@klaus-tschira-stiftung.de |
Verwendungsnachweise | KTS.fibu@kta.email |
Veröffentlichungen / Logo | kommunikation@klaus-tschira-stiftung.de |
Sonstiges | antrag@klaus-tschira-stiftung.de |
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<.
In der Regel erfüllen deutsche staatliche Hochschulen den Zweck, Bildung und Forschung als zentrale gesellschaftliche Aufgaben zu fördern. Anders als gemeinnützige Körperschaften verfügen sie aber über keinen Freistellungsbescheid. Wenn Sie an einer solchen Hochschule tätig sind und die zu fördernde Tätigkeit nicht der Auftrags- sondern der Grundlagenforschung dient, kann ein Antrag unabhängig vom Vorliegen eines Freistellungsbescheids erfolgen.
Das wird im Einzelfall geprüft. Diese Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Neben Sachkosten können auch Personalkosten für die Laufzeit Ihres Projektes beantragt werden.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<.
Gerne erstatten wir auf Antrag Overheadkosten in Höhe von 10%. Bitte begründen Sie die Overheadkosten im Kurzantrag durch beispielhafte Posten (z.B. Raumkosten, IT-Infrastrukturkosten, Büromaterial etc).
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kontaktieren Sie uns über antrag@klaus-tschira-stiftung.de.