Die Höchstfördersummen für Projekte entnehmen Sie bitte den Informationen zu den jeweiligen Förderlinien.
Häufig gestellte Fragen
1. Gibt es eine Höchstfördersumme?
2. Gibt es Fristen zum Einreichen von Projekten?
Etwaige Einreichungsfristen für Förderanträge entnehmen Sie bitte den Informationen zu den jeweiligen Förderlinien.
3. Welche Forschungsbereiche werden nicht gefördert?
Wir fördern interdisziplinäre innovative Grundlagenforschung in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie, auch mit Anteilen aus dem medizinischen Bereich. Der Schwerpunkt darf allerdings nicht in der medizinischen Forschung liegen. Entsprechend werden keine rein medizinischen Projekte oder klinische Studien gefördert.
4. Was sind die möglichen Projektlaufzeiten?
Projektlaufzeiten richten sich nach dem Bedarf und müssen den Anforderungen und dem Umfang des Projekts entsprechen.
5. Wie ist der Ablauf bei einem Pitch?
Ein Pitch ist ein virtueller Vortrag der Antragstellenden, in dem das Projekt anhand von Folien präsentiert wird. Teilnehmende sind Mitarbeitende der Klaus Tschira Stiftung sowie Gutachter:innen. Ein Pitch dauert ca. 60 Minuten (5 min Vorstellung, 30 min Projektvortrag, 25 min Q&A). Antragstellende erhalten rechtzeitig alle relevanten Informationen per Email.
6. Wie sollten die Folien für einen Pitch gestaltet sein?
Informationen hierzu finden Sie unter „Infos für Antragstellende“.
7. Ab welcher Karrierestufe ist man im Bereich Forschung antragsberechtigt?
Personen mit einem Doktortitel (PhD oder einem gleichwertigen Abschluss), die über eine bestehende oder zeitnah geplante institutionelle Anbindung verfügen, sind berechtigt, sich zu bewerben.
8. Dürfen sich Antragstellende parallel bei anderen Förderern bewerben?
Ja, eine parallele Bewerbung bei anderen Förderern ist erlaubt. Antragstellende sollten dies jedoch im Rahmen der Antragstellung offenlegen.
9. Darf man für ein Projekt von mehreren Institutionen gefördert werden?
Ja, eine parallele Förderung durch andere Fördergeber ist möglich. Diese Förderer sollten jedoch bereits bei der Antragstellung benannt werden. Zudem ist es wichtig, die KTS darüber zu informieren, welche spezifischen Bereiche des Projekts durch andere Förderer abgedeckt werden und zu erläutern, wieso Teile des Projektes über die KTS gefördert werden sollen
10. An wen kann man sich mit Rückfragen wenden?
In den Förderlinien sind die zuständigen Programm Manager:innen aufgeführt, die Ihnen gerne bei inhaltlichen Fragen weiterhelfen. Für administrative Anliegen steht Ihnen unser Postfach antrag@klaus-tschira-stiftung.de zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie hier Team – Klaus Tschira Stiftung eine Übersicht unseres Teams.
11. Wer ist zuständig für bereits laufende Projekte?
| Thema | Kontakt |
| Mittelabrufplan | KTS.fibu@kta.email |
| Mittelanforderung | mittelanforderung@klaus-tschira-stiftung.de |
| Verwendungsnachweise | KTS.fibu@kta.email |
| Veröffentlichungen / Logo | kommunikation@klaus-tschira-stiftung.de |
| Sonstiges | antrag@klaus-tschira-stiftung.de |
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<.
12. Werden Reisekosten innerhalb eines Projekts übernommen?
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<.
13. Ist die Einreichung eines Freistellungsbescheides nötig?
In der Regel erfüllen deutsche staatliche Hochschulen den Zweck, Bildung und Forschung als zentrale gesellschaftliche Aufgaben zu fördern. Anders als gemeinnützige Körperschaften verfügen sie aber über keinen Freistellungsbescheid. Wenn Sie an einer solchen Hochschule tätig sind und die zu fördernde Tätigkeit nicht der Auftrags- sondern der Grundlagenforschung dient, kann ein Antrag unabhängig vom Vorliegen eines Freistellungsbescheids erfolgen.
14. Können Projektpartner aus dem Ausland direkte Förderung erhalten?
Das wird im Einzelfall geprüft. Diese Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
15. Können Personalkosten beantragt werden?
Neben Sachkosten können auch Personalkosten für die Laufzeit Ihres Projektes beantragt werden.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >Auftrags- und Bewilligungsbedingungen<
16. Werden Gemeinkosten erstattet (Overheadpauschale)?
Gerne erstatten wir auf Antrag Overheadkosten in Höhe von 10%. Bitte begründen Sie die Overheadkosten im Kurzantrag durch beispielhafte Posten (z.B. Raumkosten, IT-Infrastrukturkosten, Büromaterial etc.).
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kontaktieren Sie uns über antrag@klaus-tschira-stiftung.de.