Förderung

Außerschulische oder informelle MINT-Lernort-Konzepte für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche

search Thema: Implementierung von außerschulischen oder informellen MINT-Lernort-Konzepten für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 16 Jahren
groups Akteure im außerschulischen oder informellen MINT- Bildungsbereich in Deutschland
schedule Projekte von einer Dauer bis zu 3 Jahren
warning Bewerbung bis zum 25. Februar 2025
warning Rückmeldung bis Mai. Gegebenenfalls zweite Stufe mit Pitch. Frühester Projektbeginn September 2025.

Erwünschte Wirkung

Unsere Förderung soll wirkungsvolle und erprobte Konzepte außerschulischer MINT-Lernorte für Schülerinnen und Schüler zwischen 5 und 16 Jahren mit einem schwierigen Zugang zu naturwissenschaftlichen Bildungsangeboten etablieren oder verbessern, und damit zur Bildungsgerechtigkeit beitragen. Ziel der Förderlinie ist es, bestehende Erkenntnisse und Ansätze für außerschulische und informelle Lernorte in die Praxis zu überführen und nachhaltige Strukturen für ihre Verbreitung zu schaffen. Die geförderten Projekte sollen mindestens eines der folgenden Ziele erreichen:

  • Es werden mehr Kinder und Jugendliche aus sozio-ökonomisch benachteiligten Verhältnissen durch außerschulische oder informelle MINT-Angebote erreicht
  • Gelingensbedingungen für die Wirksamkeit der Angebote sind erprobt, umgesetzt und für den Sektor aufbereitet.
  • Das Portfolio außerschulischer MINT-Lernorte wird um innovative Formate für Kinder und Jugendliche aus sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen erweitert

 

Hintergrund

In Deutschland hängen Bildungschancen immer noch stark vom sozialen, finanziellen, kulturellen und familiären Hintergrund ab. Der schulische Regelbetrieb kann dies nicht ausgleichen – insbesondere im Hinblick auf eine Kernkompetenz der Zukunft: MINT-Bildung.

Zur Erreichung der Zielgruppe sozial-ökonomisch benachteiligter Kinder und Jugendlicher erweisen sich außerschulische und informelle Lernorte als erfolgreiche Konzepte. Durch diese Lernorte erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten außerhalb des traditionellen Klassenzimmers und losgelöst von starren Strukturen zu erkennen und individuell zu erweitern. Konzepte wie Maker Spaces, Projekte in Museen, Bibliotheken, Junior-Unis, Jugendzentren, Naturparks können zu gezielten Förderangeboten gehören – insgesamt tragen außerschulische und informelle Lernorte dazu bei, das Lernen spannender, individueller, praxisbezogener und nachhaltiger zu gestalten.

Das Potential dieser Angebote ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Folgende Verbesserungen sollten durch unsere Förderung ermöglicht werden

  • Ausweitung von bestehenden Konzepten für auf die oben genannte Zielgruppe
  • Untersuchungen, die ermitteln, unter welchen Bedingungen außerschulische MINT-Lernort-Konzepte für oben genannte Zielgruppen wirkungsvoll sind
  • Entwicklung innovativer Konzepte – für die oben genannte Zielgruppe

 

Ihr Weg zur Projektförderung in dieser Förderlinie

Eine Beschreibung unserer allgemeinen Antragskriterien und des Antragsprozesses finden Sie hier.

Bitte senden Sie Ihren vollständigen Kurzantrag (siehe unten) sowie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit (§58a AO oder §60a AO) oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (Freistellungsbescheid) an antrag@klaus-tschira-stiftung.de. Bitte beachten Sie: Der Betreff Ihrer E-Mail sollte: „Förderlinie: Außerschulische Lernorte – Projektantrag: <Projekt-Kurztitel>“ lauten.

Mit Einreichung des Antrags stimmen Sie zu, dass wir Ihre personen- und antragsbezogenen Daten für die Bearbeitung des Antrags verarbeiten und speichern. Wir behalten uns vor, diese auch an externe Gutachtende weiterzuleiten. Die Klaus Tschira Stiftung gGmbH wird die hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzhinweisen verwenden.

 

Kurzantrag für Projekte der Förderlinie Außerschulische Lernorte

Alle Vorgaben zu Struktur und Form sollten unbedingt beachtet werden. Ihr Kurzantrag sollte maximal 4 Seiten (12.000 Zeichen, inklusive Leerzeichen) umfassen und folgendermaßen aufgebaut sein:

  • Prägnanter Projektüberblick (max. 1.500 Zeichen):
    • Um was geht es?
    • Was sind die Ziele Ihres Projekts?
    • Wie sollen diese Ziele erreicht werden?
  • Factsheet (tabellarisch, max. 3.000 Zeichen): Projekttitel, Projektbeginn, Projektende, zu erwartende Gesamtkosten, Budgetplan und gegebenenfalls Overhead, Zukunftsvision für das Projekt nach Ablauf der Projektlaufzeit, Name der am Projekt beteiligten Institutionen, Adressdaten, projektverantwortliche Person mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Nennung weiterer DrittmittelgeberInnen sofern gegeben.
  • Projektskizze (max. 6.000 Zeichen): Nennung der angestrebten Ergebnisse, Zielgruppendefinition und -zugang, Zeit- und Finanzplan inklusive Arbeitspakete mit Meilensteinen und Zuweisung der beteiligten ProjektpartnerInnen, Pläne zur Verbreitung der Ergebnisse an die Betreiber anderer Lernorte und/oder die Öffentlichkeit.
  • Beschreibung der Evaluierung des Projekterfolges (max. 1.500 Zeichen): Was sind eigenen Erfolgsindikatoren und wie werden sie gemessen.
  • Als Anhang: Nachweis der Gemeinnützigkeit (§58a AO oder §60a AO) oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (Freistellungsbescheid).

 

Pitch
Je nach Komplexität, Umfang und Inhalt Ihres Projekts könnte eine weitere Prüfung erforderlich sein. In solchen Fällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Projektvorhaben in einem Pitch vorzustellen. Gegebenenfalls treten wir mit Ihnen diesbezüglich in Kontakt.

 

Vorschlag Gutachtende
Darüber hinaus laden wir Sie ein, uns mögliche Gutachtende vorzuschlagen. Gerne können Sie uns auch mitteilen, wenn Sie einzelne Personen aufgrund möglicher Interessenskonflikte als Gutachtende ausschließen möchten.

Ansprechpartnerin